Hinweise zu Wahlmodulen
Sie haben die Wahl
Wahlmodule sind ein Spezifikum der Bauhaus-Universität Weimar und ermöglichen es den Studierenden über den Tellerrand der eigenen Disziplin hinweg zu schauen und somit Lehrveranstaltungen in anderen Fachbereichen, Fakultäten oder auch Hochschulen zu belegen. Im Sinn des Bauhaus-Gedankens soll so Interdisziplinarität ermöglicht und kollaboratives Arbeiten gefördert werden.
Für die Belegung von Wahlmodulen müssen jedoch einige Rahmenbedingungen beachtet werden, die wir an dieser Stelle für Sie zusammengetragen haben:
Regelungen zum Wahlmodul
- Ein Wahlmodul kann bestehen aus
(a) einem kompletten Modul mit mindestens sechs ECTS,
(b) einer einzelnen Veranstaltung mit mindestens sechs ECTS oder
(c) mehreren Veranstaltungen, die in der Summe mindestens sechs ECTS ergeben.* - Setzt sich das Wahlmodul aus mehreren Veranstaltungen zusammen, so müssen die belegten Lehrveranstaltungen innerhalb desselben Semesters stattgefunden haben.
- Setzt sich das Wahlmodul aus mehreren Veranstaltungen zusammen und werden in der Summe mehr als sechs ECTS erworben, dann werden die Noten der einzelnen Veranstaltungen entsprechend ihrer ECTS gewichtet. Werden mehr als die für ein Wahlmodul erforderlichen sechs ECTS erworben, so werden dennoch nur sechs ECTS angerechnet.
- Es können Veranstaltungen aller Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar, interdisziplinäre Bauhaus.Module, Sprachkurse mit einem Umfang von maximal 3 ETCS und Veranstaltungen der Hochschule für Musik FRANZ LISZT ohne weitere Absprache als Wahlmodul eingebracht werden. Veranstaltungen anderer Hochschulen bedürfen vorab der Prüfung und Zustimmung durch die Fachstudienberatung Medienmanagement.
- In allen Teilveranstaltungen eines Wahlmoduls muss ein bewerteter Leistungsnachweis erbracht werden. Reine Teilnahmenachweise ohne Benotung werden nicht anerkannt. Für die Anerkennung eines Wahlmoduls sind ausschließlich die erworbenen Leistungspunkte relevant; die Anzahl der Semesterwochenstunden spielt hierbei keine Rolle.
- Veranstaltungen aus dem Bachelor-Angebot bedürfen vorab der Prüfung und Zustimmung durch die Fachstudienberatung Medienmanagement. Zur Sicherstellung der Eignung der Lehrveranstaltung für den Masterstudiengang Medienmanagement können zusätzliche Leistungsvereinbarungen getroffen werden.
- Alle nicht als Wahlmodule ausgewiesene Module müssen als solche von der Fachstudienberatung Medienmanagement anerkannt werden. Die Studierenden haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass das Anerkennungsschreiben an das Prüfungsamtes der Fakultät Medien zur Einbindung ins elektronische Notensystem übermittelt wird.
- Leistungsnachweise an anderen Hochschulen können anerkannt werden, soweit eine Gleichwertigkeit zum Master Medienmanagement gegeben ist. Dies ist von der Fachstudienberatung Medienmanagement vorab zu prüfen. Die Studierenden haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass das Anerkennungsschreiben von den externen Hochschulen ausgestellt wird. Das Anerkennungsschreiben sollte folgende Angaben beinhalten: Name und Matrikel des Studierenden; Name der Dozierenden und der Hochschule; Titel der Veranstaltung (ist es aus dem BA- oder MA-Programm?), Anzahl der geleisteten ECTS und die Note. Das Schreiben ist von dem Dozenten persönlich zu unterzeichnen.
WICHTIG: Bitte informieren Sie sich vorab bei den Dozierenden und Mitarbeitenden für Studienangelegenheiten (z.B. Studierendenbüro, Dezernat für Studium und Lehre, Immatrikulationsamt) der externen Hochschulen über die notwenigen formalen Regelungen (z.B. Gast- oder Zweithörerschaft).
*Es können auch solche Veranstaltungen zu einem Wahlmodul kombiniert werden, die nicht als gemeinsames Modul im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen sind. Ein über das Dachthema Medien oder Management hinausreichender innerer Sachzusammenhang zwischen den Veranstaltungen muss nicht bestehen.