Förderung von Übersetzungen und Proofreading
Die Bauhaus Research School fördert die internationale Sichtbarkeit der Forschungsleistung Promovierender. Hierzu vergeben wir Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Übersetzungsleistungen und Proofreading Services von Veröffentlichungen für Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar.
Bewerbungen können jederzeit bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Wer kann gefördert werden?
Es können ausschließlich registrierte Promovierende der Bauhaus-Universität Weimar gefördert werden. Voraussetzung ist die erfolgte Annahme zur Promotion durch die Graduierungskommission der jeweiligen Fakultät. Promovierende, die bereits die mündliche Prüfung zum Abschluss der Promotion abgeschlossen haben, können nicht mehr gefördert werden.
Was kann gefördert werden?
- Gefördert werden Texte, die der/die Antragstellende als Erstautor in einer anderen Sprache als der Muttersprache publizieren möchte.
- Es können folgende Textformen gefördert eingereicht werden: Aufsatz (Full Paper), Extended Abstracts, Essays, Rezensionen in Journals, Monografien, Beiträge in Sammelwerken, Konferenzbeiträge sowie Publikationen im Zusammenhang mit Ausstellungsstücken. Dissertationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die angestrebte Veröffentlichung muss von nachvollziehbarer Relevanz für die Promotion sein.
- Der Zuschuss beträgt max. 300,00 Euro für Übersetzungsleistungen und max. 200,00 Euro für die Inanspruchnahme eines Proofreading Services.
- Die BRS vergibt keine Zuschüsse für Kostenarten, die gleichzeitig durch Dritte finanziert werden. Die Antragstellenden sind verpflichtet die BRS über weitere gestellte und/oder genehmigte bzw. abgelehnte Förderanträge bei Dritten (z.B. Fakultät, Stiftungen) zu informieren.
- Publikationen, die im Zusammenhang mit Aufträgen Dritter stehen, können nicht gefördert werden.
Wie kann man sich bewerben?
Die Anträge können (in Deutsch oder Englisch) bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres über ein Online-Formular mit Datei-Upload eingereicht werden. Der unterschriebene Lebenslauf der/des Antragstellenden ist als Anlage zur Bewerbung über den Datei-Upload des Online-Formulars als PDF beizufügen. Bei Gemeinschaftspublikationen muss der/die Antragstellende Erstautor/in sein.
Wie wird der Zuschuss vergeben?
Je nach Mittelverfügbarkeit entscheidet die Bauhaus Research School nach Antragseingang über die Mittelvergabe. Die Antragstellenden werden per E-Mail über die Entscheidung informiert. Es gelten die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Vergabekriterien:
- Relevanz der Publikation für die Promotion
- Notwendigkeit des Proofreading bzw. der Übersetzung
- Internationale Ausrichtung des Publikationsorgans
- Haushaltsmittelverfügbarkeit
- Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Vielfaltsprinzip (Förderung verschiedener Promovierender statt wiederholte Förderung einzelner)
Was müssen Geförderte einreichen, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen?
Der bewilligte Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Einreichung der entsprechenden Originalrechnung und dem Nachweis über die Einreichung der Publikation ausgezahlt. Die Nachweise können per E-Mail an ipid[at]uni-weimar.de, postalisch oder persönlich bei der Bauhaus Research School, Dr. Franziska Matthes, Marienstr. 14, 99423 Weimar eingereicht werden.
Hinweise zum Datenschutz
- Die durch die Bewerbenden im Online-Formular angegebenen Daten werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Bauhaus Research School ausschließlich zum Zweck der Fördermittelvergabe verarbeitet, intern weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung ist insbesondere für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, darüber hinaus zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich. Im Bewilligungsfall werden Projekttitel und antragstellende Person auf der Webseite der Bauhaus Research School und ggf. in anderen Medien der Bauhaus-Universität Weimar (z.B. Newsletter, Online-Journal etc.) veröffentlicht.
- Verantwortlich im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Dr. Franziska Matthes, Bauhaus Research School, Marienstr. 14, 99423 Weimar, Tel.: +49 (0) 36 43/58 41 05, E-Mail: ipid[at]uni-weimar.de.
- Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Dipl.-Ing. Jens-Uwe Wagner, Coudraystraße 7, Raum 515, 99423 Weimar, Deutschland, Tel.: +49 (0) 36 43/58 42 33, E-Mail: datenschutz[at]uni-weimar.de
- Die in diesem Formular erfassten Daten werden im Falle einer Bewilligung nach 20 Jahren und im Falle einer Ablehnung nach 10 Jahren gelöscht.
- Die Bewerbenden und Geförderten haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten gem. den gesetzlichen Vorgaben. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.