ERASMUS Sonderförderung
Sonderförderung im ERASMUS Programm
für Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und für Studierende mit Kind/ern
Studierende mit einer Behinderung und/oder einer chronischen Erkrankung und Studierende mit Kind/ern, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können über das International Office der Bauhaus-Universität zusätzliche Fördermittel beantragen.
Studierende können wählen, welche Form Sonderförderung sie beantragen möchten:
- »Social Top-Up« oder
- »Langantrag«