Beurlaubung Auslandsstudium
Beurlaubung Auslandsstudium
Wichtiger Hinweis |
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Bitte wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt, um herauszufinden, ob Sie sich für Ihr Auslandsstudium beurlauben lassen dürfen; die Entscheidung ist abhängig von dem Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs. Falls Sie nicht beurlaubt werden, müssen Sie in jedem Fall fristgerecht den Semesterbeitrag zahlen. |
Rückerstattung Semesterticket
Egal, ob Sie sich beurlauben lassen oder nicht: Sie können sich in jedem Fall die Gebühren für Ihr Semesterticket zurückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn das VMT Ticket auf der Thoska entwertet ist; dies müssen Sie dies vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erledigen.
Bitte folgen Sie dabei diesen Schritten:
- nachdem Sie von uns Ihren "Letter of Nomination" erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Dezernat Studium und Lehre (studium@uni-weimar.de), um Ihre Thoska entwerten zu lassen (Achtung! Ab diesem Zeitpunkt kann die Thoska nicht mehr als VMT Ticket genutzt werden)
- mit Ihrem "Letter of Nomination" und der entwerteten Thoska können Sie dann zur INFOtake des Studierendenwerks, um sich die Kosten für das Semesterticket zurückerstatten zu lassen
Rückerstattung Semesterbeitrag
Beurlaubte Studierende können sich den Semesterbeitrag auf Antrag im Dezernat Studium und Lehre zurückerstatten lassen.