9. Sollte ich für meinen 520-EURO-Job einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht stellen?
9. Sollte ich für meinen 538-EURO-Job einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen?
An dieser Stelle erhalten Sie nur ein paar allgemeingültige Hinweise.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen gern die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie unter der 0800 10004800 (bitte halten Sie dafür Ihre Rentenversicherungs-Nummer bereit).
Wenn Sie den Antrag nicht stellen und den zu tragenden Anteil am Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 3,7 Prozent des Arbeitsentgeltes zahlen, ergeben sich einige
Vorteile:
Das Arbeitsentgelt wird nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. (Dieser geldwerte Vorteil fürs Alter ist jedoch eher gering.) Von weitaus größerem Wert können mit zunehmendem Alter die vollen Pflichtbeitragszeiten sein, die Sie sich erwerben.
Das bedeutet, die Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang für die Erfüllung verschiedener Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) berücksichtigt, wie zum Beispiel für
- einen früheren Rentenbeginn
- Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung
- Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen
- Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung
Wenn Sie den Antrag stellen, entfällt die Zahlung des o. g. Eigenanteils von 3,7 Prozent. Sie verzichten zugleich freiwillig auf die genannten Vorteile. Das heißt, Sie erwerben nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und das Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt.
Üben Sie mehrere 520-EURO-Jobs aus, kann der Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten Beschäftigungen gestellt werden. Es sind alle weiteren - auch zukünftige Arbeitgeber darüber zu informieren.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist dann für die Dauer aller Beschäftigungen bindend und kann nicht widerrufen werden. Der Antrag auf Befreiung wird Ihnen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen für den Hiwi-Vertrag vorgelegt. Bitte unterschreiben Sie ihn nur, wenn Sie in Ihrem Onlineformular des Workflows ankreuzen "Ich beantrage die Rentenversicherungsfreiheit, der Antrag liegt unterschrieben bei."
Wichtige Hinweise:
- Wenn Sie eine Vergütung von weniger als 175 EUR monatlich erhalten, ist es ratsam, den Antrag zu stellen, da unterhalb dieser Grenze die Beitragshöhe beträchtlich ansteigt.
- Sind Sie Studierende*r aus dem Ausland und beabsichtigen, keinen Antrag zu stellen, sollten Sie sich zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen, inwieweit es für Sie sinnvoll wäre, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.