11. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
11. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Studentische und wissenschaftliche Assistent*innen sind nicht tarifgebundene
Arbeitnehmer, für die das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung findet.
- Der Mindesterholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage pro Jahr. Auf jeden vollen Beschäftigungsmonat entfallen damit durchschnittlich 2 Werktage (16 Stunden) bezahlter Erholungsurlaub.
- Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich bis zum Vertragsablauf in Anspruch zu nehmen.
- Der Erholungsurlaub wird nur für volle Beschäftigungsmonate gewährt.
- Es besteht Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli des Jahres beginnt und mehr als 6 Monate ohne Unterbrechung besteht.
- Der Erholungsurlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31. März des Folgejahres angetreten wird.
Hinweis:
Die Urlaubsstunden sind beim Betreuer zu beantragen und sind nach dessen Genehmigung im Arbeitszeitnachweis als "geleistete Arbeitszeit" einzutragen und unter "Bemerkungen" mit "Urlaub" zu kennzeichnen.
- Formel für die UrlaubsberechnungFormel für die Urlaubsberechnung
- Urlaubsanspruch für stud. und wiss. Assistent*innenUrlaubsanspruch (in Stunden)