6. Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Vergütung?
6. Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Vergütung?
Für Verträge mit fester Arbeitszeit gilt:
Zahltag ist immer der letzte Arbeitstag eines jeden Monats, in dem Sie beschäftigt sind.
Voraussetzung für die Garantie der ersten termingerechten Zahlung ist jedoch, dass dem Thüringer Landesamt für Finanzen bereits am 25. des Vormonats vollständige Unterlagen vorliegen, damit sie noch vor Eingabeschluss bearbeitet werden können.
Insbesondere ist die steuerliche Identifikations-Nr. zahlungsrelevant. Die Übermittlung der Vertragsunterlagen erfolgt per Kurier zweimal wöchentlich. Sie sollten daher bis zum 7. des Vormonats im Dezernat Personal eingehen.
Für Verträge mit variabler Arbeitszeit gilt:
Der unterschriebene Stundennachweis muss spätestens am 5. des Folgemonats für die erbrachte Arbeitsleistung im Dezernat Personal eingehen (auch digital möglich), damit die nachgewiesene Arbeitsleistung am Ende des Folgemonats vergütet werden kann.
Bitte unbedingt beachten:
§ 37 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) findet sinngemäß Anwendung (Hinweis hierzu im § 7 "Sonstige Regelungen" des Arbeitsvertrages). Das heißt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden!