Welche Regelungen gelten zum Versicherungsschutz?
Bei mobiler Arbeit besteht für die Beschäftigten Versicherungsschutz im selben Umfang, wie bei Ausübung der Tätigkeit an der Arbeitsstätte. Neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit sind auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum und neuerdings auch Wege im eigenen Haushalt, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, versichert.
Neu ist zudem, dass auch für Beschäftigte im Homeoffice Versicherungsschutz auf den Wegen besteht, die sie zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen, d.h. bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz.
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