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Jetzt bewerben: »Ausgleichsfonds 2024« für Frauen mit Gremientätigkeit (Bewerbungsfrist: 29. Februar 2024)
Der »Ausgleichsfonds« des Gleichstellungsbüros geht in die nächste Bewerbungsrunde. Wir ermutigen alle qualifizierten Kandidatinnen, sich zu bewerben.
Der »Ausgleichsfonds« richtet sich an Professorinnen, Junior-Professorinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen der Bauhaus-Universität Weimar, die sich in den Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung der Bauhaus-Universität Weimar engagieren.
Für ihre Mitarbeit in bestimmten Gremien können die Antragstellerinnen finanzielle Mittel für ausgleichende bzw. karrierefördernde Maßnahmen beantragen. Über die genaue Verwendung der Mittel im Sinne des Ausgleichs bzw. der Entlastung können die Antragstellerinnen selbst entscheiden.
Der »Ausgleichsfonds für Professorinnen, Junior-Professorinnen und wissenschaftliche bzw. künstlerisch-gestalterische Mitarbeiterinnen mit Gremientätigkeit« ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder für den Zeitraum 2022 bis 2024. Er dient einerseits der Entlastung von Junior-Professorinnen, Professorinnen und wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-gestalterischen Mitarbeiterinnen, die sich in Gremien der Bauhaus-Universität Weimar engagieren. Andererseits soll der »Ausgleichsfonds« weitere Anreize für Frauen schaffen, damit sie sich stärker in Gremien bzw. in der Hochschul- oder Fakultätsleitung engagieren, sodass langfristig geschlechtliche Parität in der Besetzung aller universitären Gremien hergestellt werden kann.
Die Ausschreibung zum »Ausgleichsfonds 2024« sowie alle relevanten Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite »Fonds und Stipendien« des Gleichstellungsbüros
Bewerbungsfrist für das Jahr 2024 der 29. Februar.