Wer kann die Kinderbetreuung im Bauhäuschen nutzen?
Studierende, Mitarbeitende der Weimarer Hochschulen und des Studierendenwerks sowie Gäste der Hochschulen können das Betreuungsangebot für ihre Kinder nutzen.
Studierende, Mitarbeitende der Weimarer Hochschulen und des Studierendenwerks sowie Gäste der Hochschulen können das Betreuungsangebot für ihre Kinder nutzen.