Publikationsfonds
für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen
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I. Zielgruppe und Zielsetzung
Der Publikationsfonds richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -künstlerinnen (d.h. weibliche Promovierende und Post-Docs, künstlerisch-gestalterische bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sowie Juniorprofessorinnen) aller Fakultäten der Bauhaus-Universität Weimar.
Antragsfrist ist der 29. Februar 2024.
Der Publikationsfonds ist eine gleichstellungsfördernde Maßnahme, finanziert aus Mitteln des Professorinnenprogramms III. Diese Maßnahme verfolgt im Wesentlichen zwei miteinander verknüpfte Gleichstellungsziele:
- die Steigerung des Publikationsoutputs von Frauen zur Unterstützung ihrer künstlerischen/wissenschaftlichen Profilbildung und individuellen Karriereentwicklung;
- die Sichtbarmachung der künstlerisch-gestalterischen und/oder wissenschaftlichen Leistungen von Frauen.
II. Förderrichtlinie
a) Förderung
Nachwuchswissenschaftlerinnen oder -künstlerinnen können über den Fonds finanzielle Unterstützung von bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt.) für die Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen oder künstlerisch-gestalterischen Arbeiten bei einem Verlag oder in selbständiger Umsetzung (d.h. ohne Kooperation mit einem Verlag) beantragen.
Die Gelder sollen der Finanzierung von Veröffentlichungskosten (z.B. Book Processing Charges/BPCs, Lektorat, Korrektorat, Übersetzungen, Design, Layout, Formatierung, Drucksetzung, Druckkosten) im Rahmen folgender Publikationsformate (mit Bezug zu einem Forschungsgebiet bzw. einem künstlerischen Lehrgebiet der Universität) dienen:
- Veröffentlichung einer Dissertation oder Habilitationsschrift (Bewerberin ist Autorin)
- Veröffentlichung einer Monographie (Bewerberin ist Autorin)
- Veröffentlichung eines Sammelbandes (Bewerberin ist [Mit-]Herausgeberin)
- Veröffentlichung eines Bildbandes, Ausstellungskataloges oder Künstler*innenkatalogs zur Dokumentation/Präsentation der eigenen künstlerisch-gestalterischen Werke
- Erstellung/Veröffentlichung eines Künstler*innenbuches oder eines anderen künstlerisch-gestalterischen Buchformates (Bewerberin ist [Mit-]Urheberin des Werkes; bei kollaborativen Arbeiten muss der Frauenanteil im Team mindestens 50% betragen)
- Buchkapitel in Monographien oder Sammelbänden: Einzelne Kapitel (Bewerberin ist [Mit]Autorin) können gefördert werden, wenn die gesamte Monographie bzw. der gesamte Sammelband durch weitere Co-Finanzierungen realisiert werden kann. Dies ist nachzuweisen.
- künstlerische Drucke (Fotos, Poster, etc.) für Ausstellungen (Bewerberin ist alleinige Urheberin der Werke)
- wissenschaftliche Posterdrucke zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse auf Konferenzen (Bewerberin ist alleinige Autorin oder Erstautorin)
Anträge für experimentelle Publikationsformate können auch eingereicht werden. Die Antragstellerinnen müssen dann darlegen, inwiefern diese Publikation ihrer Karriere dienlich ist (siehe »Bewerbungsunterlagen«).
Im Fall einer Publikation ohne Kooperation mit einem Verlag werden Publikationskosten bis zu einer Höhe von 2.500 Euro (inkl. MwSt.) für anfallende Kosten wie Layout, PDF-Erstellung, Lektorat, Korrektur — erbracht durch stud./wiss. Hilfskräfte oder externe Dienstleister — erstattet. Der Antrag muss in diesem Fall mit einer detaillierten inhaltlichen Beschreibung des Publikationsprojektes begründet werden (siehe »Bewerbungsunterlagen«).
Hinweise bzgl. Open-Access-Publikationen: siehe unter c).
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- bereits verausgabte Kosten, die im Vorfeld der Förderzusage entstanden sind
- die Publikation von Master-Abschlussarbeiten
b) Bewerbungsunterlagen
Förderanträge müssen enthalten:
- ein vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular
- für Promovierende: Nachweis des Status (Annahmeerklärung als Promovendin)
- Darstellung des Vorhabens (max. 1 DIN-A4-Seite): (1) Inhalt und Konzept der Publikation; (2) Erläuterung der Bedeutung des Projekts für die weitere persönliche Entwicklung in Studium/Beruf; (3) Angaben zur Qualitätssicherung (z.B.: Gibt es eine fachliche Betreuung, Begutachtung oder einen Peer-Review-Prozess für das Projekt? Gibt es weitere Projektförderung durch Stiftungen oder Fonds?)
- eine detaillierte Kostenaufstellung mit Einzelposten (z.B. Kosten für Lektorat, Layout, Open-Access-Gebühr, etc.) und falls möglich einen Zeitplan für die Mittelausgabe innerhalb des Förderzeitraums (d.h. bis zu 12 Monate nach Mittelzusage)
- Falls möglich: Kopien eingeholter Angebote von Verlagen, Druck-, Lektorats- oder Übersetzungsdiensten mit einer Übersicht der zu erwartenden Kosten
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen (Darstellung des Vorhabens etc.) sind in einer einzigen PDF-Datei auf der Online-Bewerbungsplattform hochzuladen.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
c) Hinweise zu Open-Access-Publikationen
- Open-Access-Publikationen von Fachzeitschriftenartikeln können nur durch den von der Universitätsbibliothek verwalteten Open-Access-Publikationsfonds gefördert werden. Die entsprechenden Förderbedingungen des Open-Access-Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel finden sich auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
- Open-Access-Publikationen von Monographien oder Sammelbänden in einem Verlag können durch den Open-Access-Publikationsfonds für Monographien und Sammelbände der Universitätsbibliothek gefördert werden. Die entsprechenden Förderbedingungen des Open-Access-Publikationsfonds für Monographien und Sammelbände finden sich auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Bei Open-Access-Publikationen von Monographien oder Sammelbänden in einem Verlag, die jeweils mehr als 2.000 Euro (zzgl. MwSt.) kosten, ist eine Kombination von Mitteln aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Universitätsbibliothek mit Mitteln aus dem Publikationsfonds des Gleichstellungsbüros grundsätzlich möglich. Derartige Publikationsvorhaben können nach den unter a) beschriebenen Verfahren mit bis zu 2.500 Euro (inkl. MwSt.) aus Mitteln des Publikationsfonds des Gleichstellungsbüros bezuschusst werden.
Voraussetzungen:
- Die Bewerberin verpflichtet sich, nach der Veröffentlichung die Verlagsversion der Monographie/des Sammelbandes in die Digitale Bibliothek Thüringen einzustellen.
III. Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist ist der 29. Februar 2024.
- Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht wurden, finden keine Berücksichtigung.
- Anträge, die bis zur Deadline unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. Bis zur Deadline ist das Nachreichen von fehlenden Unterlagen möglich.
IV. Auswahlverfahren
Nach Eingang aller Anträge entscheidet der Beirat für Gleichstellungsfragen über einen Vergabevorschlag, der vom Präsidium bestätigt werden muss. Die Antragstellenden werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
Die jeweils vergebene Fördersumme kann in Abhängigkeit von den bereitstehenden Mitteln und der Anzahl der Bewerberinnen variieren.
Hinweise:
Entschieden wird nach Qualität des Projekts sowie nach Relevanz für die wissenschaftliche, gestalterische oder künstlerische Karriere der Antragstellerin. Aspekte wie die Aktualität des Vorhabens oder seine gesellschaftspolitische bzw. hochschulpolitische Relevanz werden in die Auswahl mit einbezogen.
Neben leistungsbezogenen Kriterien finden auch soziale Kriterien wie Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben bei der Vergabe Berücksichtigung. Bitte geben Sie weitere soziale Aspekte, die diesbezüglich relevant sein könnten, innerhalb Ihres Antrages an.
Weiterhin gelten folgende formale Kriterien:
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden, d.h. Projektkosten müssen nach der Bewilligung von Mitteln aus dem Publikationsfonds entstehen und beglichen werden.
- Um möglichst vielen Personen eine Förderung zu ermöglichen, werden Anträge von Personen, die bisher noch nicht durch Mittel aus dem Publikationsfonds oder dem Frauenförderfonds des Gleichstellungsbüros gefördert wurden, bevorzugt behandelt. Eine mehrfache Förderung ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
- Der Förderzeitraum beträgt ab dem Zeitpunkt der Mittelzusage ein Jahr — d.h., die bewilligten Gelder können innerhalb von 12 Monaten nach diesem Datum für die im Antrag beschriebenen Posten ausgegeben werden. Für den Fall, dass Gelder innerhalb dieses Zeitrahmens nicht ausgegeben werden konnten, kann ein Wiederholungsantrag gestellt werden.
- Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe/den Erhalt von Mitteln aus dem Publikationsfonds.
- Entscheidungen der Vergabekommission werden aufgrund der absoluten Vertraulichkeit des Auswahlverfahrens den Bewerberinnen gegenüber nicht begründet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!
Ihr Gleichstellungsbüro
Ansprechpartner:
Dr. Michael Wallner
Projektleitung Professorinnenprogramm III der Bauhaus-Universität Weimar
Gleichstellungsbüro
Amalienstraße 13, Raum 304
99423 Weimar
Tel.: +49 (0) 3643 / 58 42 46
Fax: +49 (0) 3643 / 58 42 45
E-Mail: michael.wallner@uni-weimar.de
Hinweise zum Datenschutz — Rechte der Antragstellerin
- Die von Ihnen durch das Gleichstellungsbüro der Bauhaus-Universität Weimar erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) in ihren jeweils geltenden Fassungen verarbeitet.
- Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-DSGVO ist: Bauhaus-Universität Weimar, Gleichstellungsbeauftragte, Amalienstraße 13, Raum 303, 99423 Weimar, Tel.: +49 36 43/58 4240, E-Mail: gleichstellungsbuero@uni-weimar.de
- Der*die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist: Datenschutzbeauftragte*r, Büro des Kanzlers, Belvederer Allee 6, 99423 Weimar, Telefon: +49 3643/58 1222, E-Mail: datenschutz@uni-weimar.de
- Die mit dem Formular erfassten Daten werden nach 15 Jahren gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Unterrichtung, und das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie haben weiterhin das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.
- Die detaillierten Regelungen im Sinne der DSGVO können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.uni-weimar.de/datenschutz entnehmen. Mit schriftlichem Antrag können diese Rechte bei der Gleichstellungsbeauftragten oder dem Datenschutzbeauftragten der Bauhaus-Universität Weimar geltend gemacht werden.