Vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands
Auf dieser Webseite finden trans*/inter*/nicht-binäre (TIN*) Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar Informationen zum Verfahren der vorgezogenen Änderung des Namens und Personenstands in den universitätsinternen Erfassungssystemen.
Optionen bei der Registrierung des Geschlechts in den universitätsinternen Erfassungssystemen
»männlich«, »weiblich«, »divers«, »keine Eintragung«
Ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Oktober 2017 wurde in Deutschland zum 18. Dezember 2018 das Personenstandsgesetz (PStG) geändert. Seither gibt es vier Optionen zur Erfassung des Geschlechts: »männlich«, »weiblich«, »divers« und »keine Eintragung«.
Der Beschluss des BVerfG stärkt das Recht auf Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung und ist somit wegweisend für die weitere rechtliche und soziale Gleichstellung von trans/inter/nicht-binären Personen.
Informationen für TIN*-Mitarbeitende
Vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands
Derzeit gibt es noch kein standardisiertes Verfahren zur Änderung des Namens oder Personenstands von trans*/inter*/nicht-binäre Mitarbeitenden der Bauhaus-Universität Weimar, die die offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Transsexuellengesetz« (TSG) bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) noch nicht abgeschlossen haben.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte, Tina Meinhardt, oder an die Diversitätsbeauftragte, Dr.in Miriam Benteler.
Informationen für TIN*-Studierende
Vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands
Trans*/inter*/nichtbinäre Studierende können ihren selbstgewählten Vornamen an der Bauhaus-Universität Weimar bei allen Anmeldeverfahren sowie im Universitätsalltag nutzen, auch bevor eine offizielle Namens- und Personenstandsänderung nach dem sog. »Transsexuellengesetz« (TSG) bzw. nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) abgeschlossen ist (Einschränkungen: siehe »Transparenzhinweise zur Datenerfassung«).
Dies gilt u.a. für die hochschulinternen Identifikations- und Servicekarten (Thoska), die offizielle E-Mail-Adresse (@uni-weimar.de), Nutzer*innen-Namen, Studien-/Prüfungsverwaltungssysteme und die jeweils damit verbundenen Dokumente (Zeugnisse, Urkunden).
Die Erfassung des selbstgewählten Vornamens und gelebten Geschlechts kann bereits bei der Immatrikulation vorgenommen werden. Eine vorgezogene Änderung des Namens und Personenstands kann auch im Verlauf des Studiums beantragt werden.
Die dazu erforderlichen Unterlagen finden sie unten.
Formulare und Formalien
Für die Registrierung des selbstgewählten Namens und des gelebten Geschlechts in den universitätsinternen Erfassungssystemen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kopie des Antrags auf Namens- bzw. Personenstandsänderung, der beim Amtsgericht gestellt wurde (TSG-Verfahren) bzw. beim Standesamt erfolgt ist (Verfahren nach § 45b PStG) 1)
ODER
- dgti-Ergänzungsausweis 2)
Bei der vorgezogenen Änderung des Namens oder Personenstands im Verlauf des Studiums verwenden Sie bitte zusätzlich folgendes Formular:
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die unten gelisteten Ansprechpersonen im Dezernat Studium und Lehre.
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1) 2) Uns ist bewusst, dass die Vorlage des amtlichen Antrags und des dgti-Ergänzungsausweises zusätzliche Hürden für TIN*-Studierende darstellen. Das Netzwerk Diversität an Thüringer Hochschulen und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) haben aus diesem Grund gemeinsam die »Empfehlungen zur Erfassung von Geschlechtervielfalt in der Hochschulverwaltung an Thüringer Hochschulen« verabschiedet und sich für die Entwicklung eines leicht zugänglichen und diskriminierungsfreien Antragsverfahren ausgesprochen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird von der Thüringer Landespräsidentenkonferenz (TLPK) nachdrücklich unterstützt und von den Diversitäts- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sukzessive umgesetzt und beratend begleitet.
Ansprechpersonen im Dezernat Studium und Lehre
Doreen Klamt
Referatsleitung
Campus.Office, Raum 211
Tel.: +49 (0) 3643 – 58 2344
Fax: +49 (0) 3643 – 58 2360
E-Mail: doreen.klamt@uni-weimar.de
Agnes Thieme
Stellvertretende Referatsleitung
Campus.Office, Raum 202
Tel.: +49 (0) 3643 – 58 2342
Fax: +49 (0) 3643 – 58 2360
E-Mail: agnes.thieme@uni-weimar.de
dgti-Ergänzungsausweis
Was ist der dgti-Ergänzungsausweis?
Bei trans* Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namens- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Der dgti-Ergänzungsausweis, welcher von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) herausgegeben wird, ist ein standardisiertes Ausweispapier, das dazu beiträgt Diskriminierung gegen trans* Personen bei Personenkontrollen abzumildern. Dieses Dokument enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, ein aktuelles Passfoto sowie die Nummer des amtlichen Bundespersonalausweises, zu dem es somit eine »Brücke« bildet. Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und vielen anderen Stellen ist der dgti-Ergänzungsausweis bereits bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.
Wie und wo kann ich den dgti-Ergänzungsausweis beantragen?
Trans* Personen können den dgti-Ergänzungsausweis online über die Webseite der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. beantragen.
Übernahme der Kosten für den dgti-Ergänzungsausweis
Wenn Sie den dgti-Ergänzungsausweis extra für das Verfahren der Namens- und Personenstandsänderung an der Universität beantragen, können Sie über das folgende Formular einen Antrag auf Übernahme der Kosten durch das Gleichstellungsbüro der Bauhaus-Universität Weimar stellen. Bitte reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis zusammen mit dem folgenden Formular ein:
- Formular: »Rückzahlung verauslagter Sachkosten«
Transparenzhinweise zur Datenerfassung
Erfassung des amtlichen Namens und Personenstands durch die Universität
Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 199a Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten ist die Bauhaus-Universität Weimar dazu verpflichtet, Daten zum amtlichen Namens- und Geschlechtseintrag von Studierenden zu erheben.
Im Falle von trans*/inter*/nicht-binären Studierenden, die die offizielle Namens- und Personenstandsänderung gemäß TSG bzw. gemäß § 45b PStG noch nicht vollzogen haben, bedeutet dies, dass die Bauhaus-Universität Weimar sensible Daten zu ihrem amtlich registrierten Namen (»Deadname«) und Geschlecht erheben muss.
Was geschieht mit den Daten und wer hat Zugriff darauf?
Die sensiblen Daten zum amtlich registrierten Namen und Geschlecht werden nur in spezifischen, klar definierten Fällen genutzt (z.B. bei der Korrespondenz mit der Krankenkasse oder Sozialversicherung oder im Falle von verfolgungsrechtlichen Ermittlungen). Sie sind besonders geschützt und nur einem kleinen Kreis an Personen zugänglich.
Im Universitätsalltag verwendet die Bauhaus-Universität Weimar die vorliegenden Daten zum selbstgewählten Namen und zum gelebten Geschlecht von trans*/inter*/nicht-binären Studierenden.