Service-Katalog

Symbolbild Service-Katalog

Der Katalog umfasst die Gesamtheit der vom SCC erbrachten Dienstleistungen. Die Services sind zur besseren Übersichtlichkeit und leichteren Zuordnung in Kategorien zusammengefasst.

Er gibt Auskunft über die Leistungsmerkmale und Nutzungsmodalitäten (Nutzergruppen, Antrag). Darüber hinaus werden weiterführende Informationen und Hilfestellungen (z. B. Anleitungen) nach und nach bereitgestellt.

Service: Persönliche Nutzerkennung

Beschreibung

Ab Immatrikulation bzw. Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses erhält jeder Studierende und Mitarbeitende der Bauhaus-Universität Weimar sowie der Hochschule für Musik FRANZ LISZT eine persönliche Nutzerkennung. Dieser persönliche Login ist Voraussetzung für die Nutzung der zentral bereitgestellten IT-Dienstleistungen.

Die Nutzerkennung (auch Benutzername) und das Passwort (auch Kennwort) berechtigt zur Nutzung der zentralen IT-Dienste. Der Login ist auf allen Servern der Universität gleich. Er dient z. B. zur Anmeldung an den Rechnern in den PC-Pools oder am Arbeitsplatz, dem Login mit einem Notebook über WLAN oder in der Universitätsbibliothek. Zusammen mit der Nutzerkennung erhalten Nutzer auch eine E-Mail-Adresse der Bauhaus-Universität Weimar/Hochschule für Musik FRANZ LISZT. Zu den Zugangsdaten gehört auch ein Initialpasswort, welches nach Erhalt umgehend in ein selbst gewähltes geändert werden sollte.

Beschreibung im WebPersönliche Nutzerkennung
ZielgruppeAngehörige der BUW, HfM und ggf. Gäste
Betriebs- und ServicezeitenBetriebszeiten: 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche
Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr
Anwendungsszenarien

Nutzung der zentralen IT-Dienste der Universität

Beantragung und Zugang

Erhalt der Nutzerkennung, siehe Tabelle: www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/scc-rechenzentrum/service/persoenliche-nutzerkennung/

Für Beschäftigte der Weimarer Hochschulen erlischt die Zulassung zur Nutzung der IT-Dienste und -Ressourcen grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses. Eine dreimonatige Nachlaufzeit wird für die Nutzung ausgewählter IT-Dienste gewährt.

Für Studierende der Weimarer Hochschulen erlischt die Zulassung zur Nutzung der IT-Dienste und -Ressourcen grundsätzlich mit der Wirksamkeit der Exmatrikulation. Eine dreimonatige Nachlaufzeit wird für die Nutzung ausgewählter IT-Dienste gewährt.

Für Angehörige (bspw. Gäste…) gilt keine Nachlaufzeit.

Hinweise zur Nutzung und Konfiguration

Bildungsregel für neue Nutzerkennung:

8-Stellen; Vokal gefolgt von Konsonant wieder Vokal und Konsonant gefolgt von 4 Ziffern; Es existiert eine Blacklist mit unerwünschten Kombinationen: HEXE, NAZI ...

Lebenszyklus von Inhalten

Siehe zugehörige Server

Hilfe und Support

Nutzerservice

Ticket: Formular »Serviceanfragen und Störungsmeldungen« unter

www.uni-weimar.de/de/universitaet/struktur/zentrale-einrichtungen/scc-rechenzentrum/service/support/

E-Mail: nutzerservice@uni-weimar.de

Tel.: +49 (0) 36 43/58 24 24 Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr