Unfälle im Kursbetrieb
Die Kursleitung ist grundsätzlich dafür verantwortlich, gefährliche Situationen, die Unfälle begünstigen zu vermeiden.
Alle Studierenden, Arbeiter und Angestellten der Thüringer Hochschulen sind auf der Grundlage des SGB VII unter den folgenden Voraussetzungen über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert:
Studierende:
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports außer bei Wettkämpfen außerhalb der offiziellen Sportzeiten, bei Vorkursen und Ferienkursen
- Bitte direkt eine Info der Kursleitung an die Hallenwarte diese vermerken den Unfall.
- Zusätzlich muss zeitnah eine Unfallmeldung beim Studierendenwerk in der Mensa ausgefüllt werden.
Bedienstete
bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter den folgenden Bedingungen:
- Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte und geistige Belastung auszugleichen.
- Sie muss in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
- Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Mitglieder der Hochschulen beschränken.
- Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institution der Hochschule).
- Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.