Hausordnung der Bauhaus-Universität Weimar
1. Allgemein
Die Haus- und Schlüsselordnung ist in der MdU 58/2008 vom 13.10.2008 sowie in der 1. Änderung der Haus- und Schlüsselordnung MdU 09/2015 vom 24.08.2015 veröffentlicht und wird nachfolgend nur auszugsweise wiedergegeben.
2. Öffnen von Diensträumen
Über das Betreten nicht allgemein zugänglicher Räume entscheidet der zuständige Leiter (Präsident, Dekan, Kanzler, Leiter der Professur, Dezernent, Leiter des Bereiches). Nachfolgend aufgeführter Personenkreis kann den Zugang zu Diensträumen vom technischen Personal oder dem Sicherheitsunternehmen fordern:
- der Schlüsselinhaber gem. Schlüsselausgabe durch das Servicezentrum Liegenschaften,
- der Dekan und Dekanatsleiter für die Räume seiner Fakultät,
- der Inhaber der Professur für die Diensträume der ihm unterstellten Beschäftigten sowie für die sonstigen der Professur zugeordneten Räume und
- Dezernenten und Leiter sowie deren Sekretärinnen für die jeweiligen Bereiche
In Not- und Havariefällen ist dem technischen Personal und dem Sicherheitsdienst der Zugang zu allen Räumen gestattet (siehe Haus-und Schlüsselordnung Punkt 3).
Die Öffnungszeiten der Gebäude der Bauhaus-Universität werden in Absprache mit den Nutzern (Fakultäten und Dezernaten) festgelegt und durch die Hausmeister bzw. das Sicherheitsunternehmen geöffnet und geschlossen. In Ausnahmefällen werden die Schließdienste den Mitarbeitern der Universität übertragen.