Die Bauhaus-Universität Weimar ist bemüht, ihre Webseite www.uni-weimar.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.uni-weimar.de, nicht für Projekt-Websites und Seiten von einzelnen Professuren, die nicht in der Typo3-Umgebung der Universität angelegt sind.
Diese Webseite ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 teilweise vereinbar. Noch nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF- und Word-Dokumenten.
Diese Erklärung wurde am 21. April 2023 aktualisiert.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen von Dritten in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.
Wir arbeiten daran, unsere Website barrierefrei nutzbar zu machen. Folgende Themen werden gerade bearbeitet:
Es werden Schulungen angeboten, um die Redakteurinnen und Redakteure zu sensibilisieren, Alternativtexte für Bilder und Verlinkungen anzulegen.
Auf dem zentralen Vimeo-Kanal der Universität sind für ca. 150 Videos Untertitel erstellt worden.
Weitere Video-Kanäle von Professuren oder Projekte werden darauf hingewiesen, Untertitel zu erstellen.
Ab dem Jahr 2018 sind Studien-, Prüfung-, Habilitations- und Geschäftsordnungen sowie weitere Vereinbarungen, die über die Mitteilungen der Universität veröffentlicht werden und einen rechtlichen Zweck erfüllen, barrierefrei zugänglich erstellt worden. Weitere Dokumente folgen.
Informationen in Leichter Sprache über die Universität finden Sie auf dieser Seite.
Aufgrund der Zielgruppe der Universität wird darauf verzichtet, weitere Inhalte in Leichter Sprache anzubieten. Das betrifft vor allem die Informationen von Fakultäten, Professuren und andere zentrale Einrichtungen.
Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben möchten, verwenden Sie bitte das Formular Meldung von Digitalen Barrieren.
Wenn wir Ihre Rückmeldungen aus Ihrer Sicht nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de
In Kürze werden hier die Ergebnisse des Tests von drei Beispielseiten auf Barrierefreiheit veröffentlicht.
Wechsel zwischen Farb- und Schwarz-Weiß-Ansicht
Kontrastansicht aktiv
Kontrastansicht nicht aktiv
Wechsel der Hintergrundfarbe von Weiß zu Schwarz
Darkmode aktiv
Darkmode nicht aktiv
Fokussierte Elemente werden schwarz hinterlegt und so visuell hervorgehoben.
Feedback aktiv
Feedback nicht aktiv
Beendet Animationen auf der Website
Animationen aktiv
Animationen nicht aktiv