Die Mitteilungsverordnung wurde von der Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in §93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) am
7. September 1993 erlassen und in der Zwischenzeit mehrfach geändert. Die Mitteilungsverordnung regelt die Übermittlung von Mitteilungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen an die Finanzbehörden. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilungspflichtigen Stellen, was zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang welchem Finanzamt beziehungsweise der Finanzverwaltung mitzuteilen ist.
Zu den Behörden im Sinne der Mitteilungsverordnung gehören alle öffentlichen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (§ 6 Absatz 1 AO). Damit sind Hochschulen unmittelbar betroffen.
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