Die Haus- und Schlüsselordnung ist in der MdU 58/2008 vom 13.10.2008 sowie in der 1. Änderung der Haus- und Schlüsselordnung MdU 09/2015 vom 24.08.2015 veröffentlicht und wird nachfolgend nur auszugsweise wiedergegeben.
Über das Betreten nicht allgemein zugänglicher Räume entscheidet der zuständige Leiter (Präsident, Dekan, Kanzler, Leiter der Professur, Dezernent, Leiter des Bereiches). Nachfolgend aufgeführter Personenkreis kann den Zugang zu Diensträumen vom technischen Personal oder dem Sicherheitsunternehmen fordern:
In Not- und Havariefällen ist dem technischen Personal und dem Sicherheitsdienst der Zugang zu allen Räumen gestattet (siehe Haus-und Schlüsselordnung Punkt 3).
Die Öffnungszeiten der Gebäude der Bauhaus-Universität werden in Absprache mit den Nutzern (Fakultäten und Dezernaten) festgelegt und durch die Hausmeister bzw. das Sicherheitsunternehmen geöffnet und geschlossen. In Ausnahmefällen werden die Schließdienste den Mitarbeitern der Universität übertragen.
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